jeudi 4 janvier 2018

Basler Sozialstaat umsorgt tunesische Familie

Sie häuften Schulden von 135'000 Franken an und leben seit Jahren von der Fürsorge. Nun winkt eine IV-Rente.

Von Christian Keller,  12.09.2017

Die Sozialausgaben stiegen in den letzten fünf Jahren um satte 20 Prozent auf 697 Millionen Franken (Budget 2018) hoch.

Als X.*, dem im Kleinbasel ein Mehrfamilienhaus gehört, im Oktober 2016 eine Vierzimmerwohnung für 1600 Franken im Monat zur Vermietung ausschrieb, da bewarb sich auf das Immobilieninserat auch die Famillie Y.* aus Tunesien. An der Feldbergstrasse, wo sie aktuell leben würden, sei es «nicht gut dort», habe der Ehemann während der Besichtigung der 88 Quadratmeter grossen Unterkunft mit Parkettboden und Balkon erklärt. «Grössere Wohnung gesucht», gaben die Y.s in den Unterlagen an, die sie X. überreichten. Daraus ging auch hervor, dass die ausländische Familie mit zwei Kindern im Alter von zehn und vier Jahren von der Sozialhilfe abhängig ist.
Den Basler Kaufmann und Liegenschaftsbesitzer traf der Schlag, wie er sagt, als er die beigefügten Betreibungsregisterauszüge der Y.s gesichtet habe. Die ausstehendenen Zahlungen und offenen Verlustscheine füllten mehrere Seiten. Wie aus den amtlichen Dokumenten hervorgeht, die der BaZ vorliegen, beträgt die von den Gläubigern eingeforderte Summe insgesamt 135'695.95 Franken.
Im August dieses Jahres, als der Fall des Bieler Hasspredigers Abu Ramadan für eine Welle der Empörung sorgte – der Asylsuchende aus Libyen soll während 13 Jahren rund 600'000 Franken Sozialhilfe bezogen haben –, mochte X. nicht mehr schweigen. Er wandte sich an die Zeitung. «Dass Leute Sozialhilfe beziehen, die in der Schweiz eigentlich nichts verloren haben, ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Als Wohnungsvermieter erhalte ich immer wieder Anfragen von der Basler Sozialhilfe, die bei mir Migranten mit hohem Schuldenberg unterbringen will. Es darf doch nicht sein, dass wir Steuerzahler für Zuwanderer aufkommen müssen, die sich um ihre Zahlungsverpflichtungen foutieren», ärgert sich X. Die Öffentlichkeit müsse über diese Missstände informiert werden, die von den Politikern und Behörden systematisch unter den Tisch gekehrt würden.
Die im Kanton Basel-Stadt steigenden Sozialausgaben würden das Problem eindrücklich belegen. Tatsächlich schossen die entsprechenden Kosten in den letzten fünf Jahren um satte 20 Prozent auf 697 Millionen Franken (Budget 2018) hoch. Für X. darf sich diese Entwicklung nicht fortsetzen: «Statt endlich die Steuern zu senken und den Mittelstand zu entlasten, pumpt die Regierung immer mehr Geld in den Sozialbereich. Eine schlechte Politik.»

Hohe Steuerausstände

Zurück zum Ehepaar Y.: Wie den Akten zu entnehmen ist, kam der 44-jährige Ehemann 1994 in die Schweiz. Inzwischen verfügt er über die Niederlassungsbewilligung C. Obwohl der Tunesier während einigen Jahren ein Einkommen von geschätzten 40'000 Franken erzielte, blieb er regelmässig Steuerbeträge schuldig, die Kanton und Bund einforderten. Für die Steuerjahre 2005–2009 sowie 2012–2013 werden im Betreibungsregisterauszug Verlustscheine von total 29'917.25 Franken aufgeführt. Hinzu kommen happige Forderungen von Krankenkassen, diversen Inkassofirmen, Telefonanbietern, den SBB oder Elektronikfachmarkt-Ketten.
Als die BaZ den Ehemann telefonisch erreicht, gibt er an, seit 2010 Sozialhilfebezüger zu sein. Er sei damals krank geworden: «Ich habe Angst von Leuten und Polizei. Und von Hund.» Mehr ist von ihm nicht zu erfahren, denn nun hat die BaZ seine Schwester am Telefonhörer. «Mein Bruder hat nicht gerne Kontakt mit Menschen, das hat der Psychiater herausgefunden», sagt sie. Und betont, was nachweislich falsch ist: «Als er noch bei Coop oder den SBB gearbeitet hat, zahlte er seine Steuern immer.» Wie sie erzählt, habe ihr Bruder nach medizinischen Abklärungen einen Antrag auf eine 100-prozentige IV-Rente gestellt. «Der Anwalt hat ihn kürzlich angerufen und gesagt, es sehe gut aus.»
Die 33-jährige Ehefrau der Y.s kam 2006 in die Schweiz. «Familiennachzug mit Erwerbstätigkeit», liest sich im Ausweis der Tunesierin. Rasch wuchs auch bei ihr, die keiner Arbeit nachging, der Stapel unbeglichener Rechnungen. So musste sich beispielsweise die Frauenärztin, welche sie 2008 im Rahmen der Geburt ihres ersten Kindes behandelte, Beträge von zusammengezählt mehreren Tausend Franken ans Bein streichen. Unter dem Strich resultieren Ausstände von 24'829.85 Franken.
Es ist klar, dass die Y.s mit solch verheerenden Betreibungsregisterauszügen bei der Suche nach einer neuen Bleibe so gut wie chancenlos sind. Doch die Tunesier erhalten Hilfe: Der Basler Verein «IG Wohnen – die Lobby für sozial Benachteiligte auf dem Wohnungsmarkt» setzt sich für sie ein.
Im Namen der Y.s schrieb eine Mitarbeiterin von IG Wohnen eine E-Mail an Wohnungsvermieter X. Das Ehepaar suche «mit ihren beiden Kindern eine Wohnung in kinderfreundlicher Umgebung. Frau Y. besucht Deutschkurse. Die Familie wird von der Sozialhilfe unterstützt, die Miete wird direkt überwiesen», heisst es in der Anfrage. Es folgt der Hinweis, dass bei einem Vertragsabschluss die IG Wohnen für zwei Jahre der «verbindliche Ansprechpartner» bleibe und auch eine Wohnbegleitung einrichte, «die der Familie Y. und der Verwaltung für alle Fragen oder Probleme zur Verfügung» stehe. «Für die Prüfung der Bewerbung danken wir Ihnen im Voraus.»
X. lehnte ab. «Ich habe nichts gegen Ausländer oder Flüchtlinge, aber wer unsere Sozialwerke so ausnützt, kommt mir nicht ins Haus.»
Für ihre gemeinnützige Tätigkeit wie bei den Y.s erhält die IG Wohnen vom Kanton Basel-Stadt jährlich Subventionen von bis zu 70'000 Franken. Auf die Frage, ob eine Selektion erfolge und beispielsweise abgelehnt werde, wer sich mutwillig verschuldet habe, verneint Präsidentin Pia Diezig: «Die Personen werden uns von der Basler Sozialhilfe oder unseren Mitgliedervereinen zugewiesen. Sie haben meistens keine tollen Betreibungsregisterauszüge. Aber wohnen müssen sie trotzdem irgendwo. Oder sollen wir sie unter einer Brücke leben lassen?»
Diezig hat Verständnis für die Empörung von X. Als langjährige Sozialarbeiterin wisse sie, dass die Bevölkerung teilweise Mühe mit dem Sozialsystem bekunde, weil es als ungerecht wahrgenommen werde. «Ich zahle meine Steuern pünktlich und ärgere mich auch, wenn ich sehe, wie andere ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen», sagt sie zur BaZ.
Trotzdem dürften solche Überlegungen für die IG Wohnen keine Rolle spielen: «Unsere Aufgabe ist es, für diese Menschen eine geeignete Unterkunft zu finden. Dies nicht zu tun, und da bin ich mir sicher, würde die Gesellschaft letztendlich teurer zu stehen kommen.»
Doch ist es im Interesse der Schweiz, Fremden Gastrecht zu gewähren, die einerseits jahrelang fortwährend Schulden anhäufen und andererseits, ebenfalls während Jahren, am Tropf der Sozialhilfe hängen? Sinnvoll scheint dies jedenfalls nicht. Das Ausländergesetz lässt den Entzug der Aufenthaltsbewilligung bei Verschuldung denn auch unter gewissen Umständen zu.
Doch bis eine solche Verfügung durchgesetzt werden kann, dauert es oft Jahre. Im Juli 2014 gewann das Basler Migrationsamt vor Bundesgericht gegen eine serbische Staatsangehörige – sie hatte Betreibungen und Verlustscheine in Höhe von 172'543 Franken –, die den Widerruf der Niederlassungsbewilligung zuvor durch alle Instanzen hindurch angefochten hatte. In vergleichbaren Fällen liessen die Richter in Lausanne die kantonalen Behörden aber auch schon abblitzen.

Landesverweis kaum möglich

Ob es bei den Y.s je eine Intervention oder Verwarnung gegeben hat, ist nicht bekannt. Aufgrund des Datenschutzes gibt das Migrationsamt zu Einzelfällen keine Auskunft. Yerguz Toprak, Sprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements, sagt, jeder Fall müsse individuell betrachtet werden. «Bei der Frage, wie diese Abwägung im Einzelnen vorzunehmen ist, richten wir uns nach den zahlreichen Gerichtsentscheiden auf diesem Gebiet.» Mit ihren beiden Kindern dürften die Tunesier aber ruhig schlafen können: Ein Landesverweis ist so gut wie ausgeschlossen. Das Ehepaar Y. lebt indes nicht mehr zusammen. Sie hätten sich getrennt und würden jetzt, unterstützt von der Sozialhilfe, an verschiedenen Orten wohnen, sagt die Schwester des Ehemanns. Die Recherche der BaZ stört sie: «Rufen Sie auch allen Schweizern an, die Geldprobleme haben?»

* richtige Namen der Redaktion bekannt

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